Auszug von Beiträgen zu Recht und Finanzen

Stellung von Schulen in freier Trägerschaft (3.1.2006)

Positionspapier (als PDF-Download) mit den Themen

- Öffentliche Verantwortung aller Schulen

- Schulvielfalt als Gebot der rechtlichen Verfassung

Autor, Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler, Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge

Finanzielle Förderung von freien Kindergärten (16.6.2005)

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25. November 2004 (BVerwG 5 C 66.03) eine für alle Kindergärten (Kinderhäuser) mit überörtlichem Einzugsbereich wichtige Entscheidung gefällt (PDF-Download), damit auch das Wunsch- und Wahlrecht der Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder gestärkt, zudem das Prinzip der Träger- und Angebotsvielfalt. Der beklagte Landkreis, Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, wurde verpflichtet, den Betriebskostenzuschuss zu gewähren (siehe § 74 SGB VIII = Kinder- und Jugendhilfegesetz). Dem Gesichtspunkt der Ortsnähe komme kein überwiegendes Gewicht zu – gerade nicht bei Kindergärten mit besonderer „pädagogischer Ausrichtung“ (das Urteil betrifft einen Waldorfkindergarten). Die pädagogische Konzeption führe dazu, dass auch die Gemeindegrenzen übergreifenden Kindergartenplätze finanziell gefördert werden müssten. Es sei nicht gerechtfertigt, gegen das im Gesetz vorgesehene Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) sowie die Trägervielfalt (§ 3 SGB VIII) auf das Fehlen finanzieller Mittel zu verweisen.

Dieses Urteil ist von großer Bedeutung auch in den Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg und Bayern), die eine gemeindliche Bedarfsplanung im Kindergartenwesen eingeführt haben bzw. gesetzlich festlegen wollen.

Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge
Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler

BvG-Urteil: Wirtschaftliche Hilfe der Länder an Privatschulen nur für „Landeskinder“ 3.3.2005

„Es ist mit dem Grundgesetz grundsätzlich vereinbar, bei der Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe, welche die Länder privaten Ersatzschulen gewähren, nur die Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die ihre Wohnung oder Hauptwohnung im Sitzland der Ersatzschule haben.“ Beschlusstext: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/ls20041123_1bvl000699.
Siehe auch BvG Pressemitteilung Nr. 22/2005 vom 3. März 2005 www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg05-022.

 „Das deshalb angerufene Bundesverfassungsgericht betont demgegenüber, dass nur die Privatschule als Institution gewährleistet sei, nicht die Einzelschule. Demnach hätten alle bremischen Privatschulen gemeinsam nachweisen müssen, dass sie auf eine nennenswerte Zahl von Schülern aus Niedersachsen angewiesen sind.“ (VdP Pressemitteilung Nr. 18/05 www.privatschulen.de/html/aktuelles/presse/pressemitteilungen/2005/PM2005_18.html)

Was kostet ein Schüler in Deutschland wirklich? (Pressemitteilung der Software AG - Stiftung, Darmstadt, Nov. 2004)

Die tatsächlichen Kosten für die schulische Erziehung eines Schülers liegen zum Teil weit über den Angaben, die von den Kommunen und Landesregierungen veröffentlicht werden. Dies ist das Ergebnis der von der Software AG-Stiftung beim Steinbeis-Transferzentrum in Heidenheim in Auftrag gegebenen Schülerkostengutachten in den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen. (www.software-ag-stiftung.de unter Aktuelles)

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