Personenvereinigungen
Mitgliedschaftsart Personenvereinigung
Mit dem Bundesverband führen wir auf Bundesebene eine neue Mitgliedschaftsart ein, die Personenvereinigung. Wir sprechen von einer Personenvereinigung, wenn sich Personen mit Interesse an der Förderung der Montessori-Pädagogik mit regionalem, beruflichem oder fachlichem Schwerpunkt zusammenschließen. Die 2004 erarbeitete Mitgliederstruktur des MDD sah die Beteiligung dieser Art von Organisationen nicht vor
Personenvereinigungen sind frei in der Gestaltung ihrer internen Mitgliedschaftsstruktur, Beitragsordnung, Aufgaben und Leistungen. Für die Mitgliedschaft ist eine Mindestzahl von 20 natürlichen Personen als Mitglieder erforderlich.
Leistungen
Der Bundesverband bietet seine Leistungen den Funktionsträgern und Mitarbeiter*innen der Personenvereinigungen an, in eingeschränktem Umfang auch deren Mitgliedern, insbesondere bezogen auf pädagogische Themen – so der Zugang zum Praxisforum.
Mitgliedsbeiträge
Grundlage der Beitragsberechnung ist die Anzahl der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, zum 01.01. des betreffenden Jahres.
Der Jahresbeitrag wird wie folgt berechnet:
Jahresbeitrag = Anzahl Mitglieder x 5,00 €
Mitgliedsbeiträge werden gemäß Verbraucherpreisindex (Gesamtindex) ab 2022 jährlich indiziert.
Weitere Informationen enthält die Geschäfts- und Gebührenordnung des Bundesverbands.
Vertretung in der Mitgliederversammlung
Personenvereinigungen insgesamt machen 5% der Stimmen in der Mitgliederversammlung des Bundesverbands aus. Die Berechnung der Stimmenanzahl der einzelnen Personenvereinigungen ist in der Geschäfts- und Gebührenordnung beschrieben.
Qualitätsrahmen
Personenvereinigungen gehen eine spezifische Selbstverpflichtung zum Qualitätsrahmen des Bundesverbands ein:
- Wir bestätigen den Qualitätsrahmen als Grundlage unserer Arbeit.
- Wir verpflichten uns, ihn zu veröffentlichen und als Entwicklungsinstrument in der Öffentlichkeit
zu vertreten. - Wir setzen uns dafür ein, dass Pädagog*innen in unserer Vereinigung den Qualitätsrahmen in ihrem Arbeitsbereich umsetzen.
Mehrfachzuordnungen von Mitgliedschaftsarten
Einrichtungsverbände und Ausbildungsorganisationen sind automatisch auch der Mitgliedschaftsart Personenvereinigung zugeordnet, sofern sie die o.g. Voraussetzung erfüllen. (Hierdurch kann die Unterschiedlichkeit übergeordneter Organisationen besser abgebildet werden als es im MDD möglich war.)
Bei Mehrfachzuordnungen zu Mitgliedschaftsarten nimmt eine Organisation für jede ihrer Mitgliedschaftsarten ihre Rechte bzw. Pflichten einzeln wahr, beispielsweise bei Stimmrechten oder Beitragszahlungen.
Einrichtungsträger können der Mitgliedschaftsart Personenvereinigung nicht zugeordnet werden.
Übergangsregelungen
Eine bestehende Fördermitgliedschaft im MDD endet mit der Gründung des Bundesverbands. Organisationen können ab 2021 Mitglied in dieser neu positionierten Mitgliedschaftsart werden.
Häufige Fragen (beispielhaft):
Sie können dort auch selber Fragen stellen.