QR-Anerkennungsverfahren ab QR V2
Gleichzeitig mit dem Gründungsbeschluss zum Bundesverband wurde auch eine überarbeitete Version 2 des Qualitätsrahmens (QR) verabschiedet.
Neben Verfeinerungen, die sich aus der Erprobungsphase 2018-2019 ergeben haben, enthält der QR V2 ein Anerkennungsverfahren für Bildungseinrichtungen und Ausbildungskurse enthalten.
QR-Anerkennung für Bildungseinrichtungen
Am Bundesverband beteiligte Bildungseinrichtungen können die Anerkennung ihrer einrichtungsspezifischen QR-Erklärung durch den Bundesverband beantragen:
- Die Bildungseinrichtung fügt dem Antrag eine Dokumentation ihrer spezifischen Umsetzung der Qualitätskriterien inkl. Weiterentwicklungsmaßnahmen bei.
- Der Bundesverband prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Bei positivem Ergebnis
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- erhält die Bildungseinrichtung eine dreijährige Lizenz zur Nutzung einer „Qualitätsmarke Montessori Deutschland“ für die Bildungseinrichtung;
- veröffentlicht die Bildungseinrichtung die Selbstverpflichtung und eine (noch festzulegende) Darstellung der spezifischen Umsetzung der Qualitätskriterien.
QR-Anerkennung für Ausbildungskurse
Am Bundesverband beteiligte Ausbildungsorganisationen können die QR-Anerkennung von Ausbildungskurskonzepten durch den Bundesverband beantragen:
- Die Ausbildungsorganisationen fügt dem Antrag eine Dokumentation ihrer Erfüllung der Qualitätskriterien bei dem betreffenden Ausbildungskurskonzept bei, mit Benennung des Zielalters des Ausbildungskurses.
- Der Bundesverband prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Bei Anerkennung des Kurskonzepts
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- erhält die Ausbildungsorganisationen eine dreijährige Lizenz zur Nutzung einer „Qualitätsmarke Montessori Deutschland“ für das betreffende Ausbildungskurskonzept und das benannte Zielalter;
- kann die Ausbildungsorganisation die Qualitätsmarke bei jeder Durchführung des betreffenden Kurskonzepts nutzen.
Für das QR-Anerkennungsverfahren und die Lizenzierung der Qualitätsmarke fallen Gebühren an.
Ein QR-Gremium überwacht das QR-Anerkennungsverfahren, auf Basis einer von der Mitgliederversammlung verabschiedeten, veröffentlichten Zusammensetzung und Geschäftsordnung.
Häufige Fragen (beispielhaft):
Sie können dort auch selber Fragen stellen.