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Einrichtungsträger sind zu Zwecken der Mitgliedschaft im Bundesverband definiert als juristische oder natürliche Personen, die – als Träger von Rechten und Pflichten – Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche betreiben. Ersatzweise kann eine eingeschränkt rechtsfähige Bildungseinrichtung eines Einrichtungsträgers für diesen die Mitgliedschaft wahrnehmen; hierfür ist ein Nachweis erforderlich.
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