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Ein Einrichtungsverband ist zu Zwecken des Bundesverbands in der Regel ein „Landesverband“, als Mitglied im Bundesverband zuständig für ein oder mehrere Bundesländer.
Einrichtungsverbände stellen eine der Mitgliedschaftsarten dar, denen übergeordnete Montessori-Organisationen zugeordnet werden können.
Ein Einrichtungsverband
- fördert die Umsetzung der Montessori-Pädagogik in der Praxis auf Landesebene, u.a. durch Informationsaustausch, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit;
- vertritt die bildungspolitischen Interessen seiner Bildungseinrichtungen auf Landesebene;
- setzt sich dafür ein, dass seine Bildungseinrichtungen die QR-Anerkennung anstreben;
- informiert (mindestens) über QR-anerkannte Ausbildungskurse in seinem geografischen Zuständigkeitsbereich;
- bietet eine vertragliche Kooperation analog dem Angebot des Bundesverbands an.
Die Mitgliedschaftsart Einrichtungsverband setzt folgende Maßgaben in der Satzung des Einrichtungsverbands voraus:
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- die Unterstützung der Gründung und Erhaltung von Montessori-orientierten Bildungseinrichtungen als Mittel zur Umsetzung des Vereinszweckes in einem erklärten geografischen Zuständigkeitsbereich;
- die Doppelmitgliedschaft von Einrichtungsträgern in der Organisation und im Bundesverband;
- keine andere Mitgliederkategorie für Einrichtungsträger von Montessori-orientierten Einrichtungen, die die Doppelmitgliedschaft im Bundesverband nicht beinhaltet.
Einrichtungsverbände gehen eine spezifische Selbstverpflichtung zum Qualitätsrahmen ein.
Einrichtungsverbände sind ansonsten frei in der Gestaltung ihrer internen Mitgliedschaftsstruktur, Beitragsordnung, Aufgaben und Leistungen.
Seine Bildungseinrichtungen gehören Einrichtungsträgern an, die Mitglied sind im Einrichtungsverband.
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