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Am Bundesverband können sich übergeordnete Montessori-Organisationen und Einrichtungsträger beteiligen.
Übergeordnete Montessori-Organisationen können Mitglied des Bundesverbands werden. Diese Organisationen können den folgenden Mitgliedschaftsarten (ggf. mehrfach) zugeordnet sein:
Einrichtungsträger können sich sich am Bundesverband beteiligen als Doppelmitglied oder in Ausnahmefällen als Einzelmitglied.
Die Beteiligungsstruktur des Bundesverbands ist hier im Detail beschrieben: Beteiligungsstruktur
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