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Einrichtungsträger sind am Bundesverband i.d.R. durch die Doppelmitgliedschaft in einem Einrichtungsverband beteiligt, der seinerseits im Bundesverband Mitglied ist und für Montessori-orientierte Bildungseinrichtungen des Einrichtungsträgers die geografische Zuständigkeit hat.
Hierzu wird in den Satzungen der Einrichtungsverbände (ebenso wie bereits beim Bundesverband) die Mitgliedskategorie „Doppelmitglied“ definiert, die eine Doppelmitgliedschaft begründet.
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