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Beteiligung an Montessori Deutschland

Für Bildungseinrichtungen

Beteiligung an Montessori Deutschland

 

Als montessori-orientierte Bildungseinrichtung können Sie sich an Montessori Deutschland entweder direkt durch eine Mitgliedschaft oder durch eine vertragliche Kooperation Ihres Trägers beteiligen.

Eine Doppelmitgliedschaft kommt durch die Mitgliedschaft in einem geografisch zuständigen Einrichtungsverband (und somit auch bei Montessori Deutschland) zustande. Falls es in Ihrem Bundesland keinen Verband gibt, der als Einrichtungsverband bei Montessori Deutschland Mitglied ist, können Sie Einzelmitglied werden.

Montessori-orientierte Einrichtungen in kommunaler/staatlicher Trägerschaft, ebenso Bistumsschulen mit Montessori-Profil, können sich alternativ über eine vertragliche Kooperation ihrer Träger an Montessori Deutschland beteiligen.

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FAQ Für Bildungseinrichtungen

Häufig gestellte Fragen

Wie beteiligt man sich an Montessori Deutschland?

Für Einrichtungen bzw. ihre Einrichtungsträger gibt es drei Möglichkeiten, sich bei Montessori Deutschland zu beteiligen:

(a) Doppelmitgliedschaft über einen Einrichtungsverband,
Mit der Mitgliedschaft in einem Einrichtungsverband, der bei Montessori Deutschland Mitglied ist, erhält ein Einrichtungsträger zugleich die Mitgliedschaft bei Montessori Deutschland als Doppelmitglied.

(b) Einzelmitgliedschaft bei Montessori Deutschland,
Die Einzelmitgliedschaft ist die von einer Mitgliedschaft in einem Einrichtungsverband unabhängige Mitgliedschaft eines Einrichtungsträgers bei Montessori Deutschland.
Sofern es für das betreffende Bundesland keinen zuständigen Einrichtungsverband bei Montessori Deutschland gibt, können Einrichtungen eine Einzelmitgliedschaft beantragen.
Wenn es bei Montessori Deutschland einen geografisch zuständigen Einrichtungsverband gibt, sollen Montessori-Einrichtungen grundsätzlich über die Doppelmitgliedschaft im Einrichtungsverband Mitglied bei Montessori Deutschland sein.
Es kann allerdings Fälle geben, in denen dies nicht praktikabel ist:

Der Einrichtungsverband will den Einrichtungsträger nicht als Mitglied aufnehmen.

Der Einrichtungsträger will nicht Mitglied im Einrichtungsverband werden.

In diesen Fällen kann ab 2023 mit Zustimmung des Einrichtungsverbandes die Einrichtung ebenfalls eine Einzelmitgliedschaft im Bundesverband eingehen.
Einzelmitglieder sind den Doppelmitgliedern bis auf Stimmrechte gleichgestellt; Montessori Deutschland kann allerdings nicht die normalerweise von einem Einrichtungsverband durchgeführten Aufgaben wahrnehmen.

(c) Vertragliche Kooperation mit Montessori Deutschland,
Staatliche und bestimmte kirchliche Einrichtungsträger sollen ab 2023 alternativ zur Mitgliedschaft einen Kooperationsvertrag abschließen können. Diese vertragliche Vereinbarung umfasst im Rahmen einer Zweckgemeinschaft definierte Bereiche der Kooperation mit Rechten und Pflichten.

Wie funktioniert eine Doppelmitgliedschaft bei Montessori Deutschland?

Einrichtungsträger werden durch die Mitgliedschaft in einem Einrichtungsverband gleichzeitig Mitglied bei Montessori Deutschland. Dadurch entsteht eine Doppelmitgliedschaft.

Um diese Doppelmitgliedschaft eindeutig zu regeln, wurden synchronisierte Satzungsregelungen bei Montessori Deutschland und dem jeweiligen Einrichtungsverband vereinbart.

Was ist ein Einrichtungsträger?

Einrichtungsträger sind im Rahmen der Mitgliedschaft im Bundesverband definiert als juristische oder natürliche Personen, die – als Träger von Rechten und Pflichten – Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche betreiben. In Ausnahmefällen kann eine eingeschränkt rechtsfähige Bildungseinrichtung eines Einrichtungsträgers für diesen die Mitgliedschaft übernehmen.

Was ist ein Einrichtungsverband?

Ein Einrichtungsverband ist in Zusammenhang mit Montessori Deutschland in der Regel ein „Landesverband“ und als Mitglied dort zuständig für ein oder mehrere Bundesländer.

Einrichtungsverbände stellen eine der Mitgliedschaftsarten dar, denen übergeordnete Montessori-Organisationen zugeordnet werden können.

Ein Einrichtungsverband

  • fördert die Umsetzung der Montessori-Pädagogik in der Praxis auf Landesebene, u.a. durch Informationsaustausch, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit;
  • vertritt die bildungspolitischen Interessen seiner Bildungseinrichtungen auf Landesebene;
  • setzt sich dafür ein, dass seine Bildungseinrichtungen die QR-Anerkennung anstreben;
  • informiert über QR-anerkannte Ausbildungskurse zumindest in seinem geografischen Zuständigkeitsbereich;
  • bietet eine vertragliche Kooperation analog dem Angebot des Bundesverbands an.

Die Mitgliedschaftsart Einrichtungsverband setzt folgende Maßgaben in der Satzung des Einrichtungsverbands voraus:

  • die Unterstützung der Gründung und Erhaltung von Montessori-orientierten Bildungseinrichtungen als Mittel zur Umsetzung des Vereinszweckes in einem erklärten geografischen Zuständigkeitsbereich;
  • die Doppelmitgliedschaft von Einrichtungsträgern in der Organisation und im Bundesverband;
  • keine andere Mitgliederkategorie für Einrichtungsträger von Montessori-orientierten Einrichtungen, die die Doppelmitgliedschaft im Bundesverband nicht beinhaltet.

Einrichtungsverbände gehen eine spezifische Selbstverpflichtung zum Qualitätsrahmen ein.
Einrichtungsverbände sind ansonsten frei in der Gestaltung ihrer internen Mitgliedschaftsstruktur, Beitragsordnung, Aufgaben und Leistungen.

Was ist ein Einzelmitglied?

Einzelmitglieder sind Einrichtungsträger, die direkt im Bundesverband Mitglied sind, d.h. nicht einem Einrichtungsverband angehören.
Dies ist zulässig, wenn

  • es bei Montessori Deutschland keinen zuständigen Einrichtungsverband gibt oder
  • der zuständige Einrichtungsverband zustimmt, dass der Einrichtungsträger bei Montessori Deutschland Mitglied wird, obwohl er nicht Mitglied im Einrichtungsverband ist (möglich ab 2023).
Was ist das QR-Anerkennungsverfahren?

Die Version 2 des Qualitätsrahmens beinhaltet QR-Anerkennungsverfahren für Bildungseinrichtungen bzw. für Ausbildungskurse von Montessori-Ausbildungsorganisationen.

QR-anerkannte Organisationen erhalten eine Lizenz des Bundesverbands zur Nutzung der „Qualitätsmarke Montessori Deutschland“ mit einem jeweils vorgegebenen Textzusatz.

Voraussetzung für die Teilnahme an den QR-Anerkennungsfahren, sowie für andere QR-Dienstleistunge, ist die Mitgliedschaft bei Montessori Deutschland bzw. eine vertragliche Kooperation.

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