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bildungseinrichtungen

Organisation

Bildungseinrichtungen


 

Einrichtungsträger werden als juristische oder natürliche Personen definiert, die Kitas und Schulen (Bildungseinrichtungen) betreiben. Sie sind an Montessori Deutschland i.d.R. über einen regionalen Einrichtungsverband beteiligt, der seinerseits bei Montessori Deutschland Mitglied ist.

Diese verbindliche Doppelmitgliedschaft ist (gleichlautend) in der Satzung des jeweiligen Einrichtungsverbands und in der Satzung von Montessori Deutschland verankert.

Falls es in einem Bundesland keinen Verband gibt, der als Einrichtungsverband Mitglied bei Montessori Deutschland ist, kann ein Einrichtungsträger auch Einzelmitglied werden. Anträge auf Einzelmitgliedschaft nimmt die Geschäftsstelle formlos entgegen.

Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft bei Montessori Deutschland beziehen sich auf alle montessori-orientierten Bildungseinrichtungen oder Bildungszweige des Trägers. Leistungsbezieher sind deren Funktionsträger und Mitarbeiter:innen.

Leistungen

Montessori Deutschland baut nach der Geschäftsaufnahme im April 2021 seine Leistungen für Mitgliedseinrichtungen sukzessive aus. Hier erfahren Sie mehr über die geplanten Leistungen und Angebote.

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Mitgliedsbeiträge (Stand 2023)

Als Grundlage der Beitragsberechnung wird die Anzahl der Kinder bzw. Schüler:innen an montessori-orientierten Einrichtungen bzw. Einrichtungsteilen des Trägers am Ende des jeweiligen Vorjahres genommen.

Kitas: Der Jahresbeitrag pro Kind beträgt anfangs 3,15 €, mit nach Kita-Größe gestaffelten reduzierten Beiträgen pro Kind.

Schulen: Der Jahresbeitrag pro Schüler:in beträgt anfangs 12,60 €, mit nach Schulgröße gestaffelten reduzierten Beiträgen pro Schüler:in.

Der Jahresbeitrag wird gemäß Verbraucherpreisindex (Gesamtindex) jährlich indiziert.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäfts- und Gebührenordnung.


Mitgliedsbeiträge werden gemäß Verbraucherpreisindex (Gesamtindex) ab 2022 jährlich indiziert.

Der Mitgliedsbeitrag wird für jede eigenständige Kita oder Schule eines Trägers separat berechnet. Als Kriterium hierfür gilt beispielsweise das Vorhandensein einer einheitlichen Leitung der einzelnen Einrichtungsteile.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäfts- und Gebührenordnung.

Vertretung in der Mitgliederversammlung

Einrichtungsträger als Doppelmitglieder halten insgesamt 55 % der Stimmen in der Mitgliederversammlung von Montessori Deutschland. Die Berechnung der Stimmenanzahl der einzelnen Einrichtungsträger ist in der Satzung beschrieben.

Die Stimmen der Doppelmitglieder werden stellvertretend vom Einrichtungsverband ausgeübt, bei dem sie Mitglied sind.

Qualitätsrahmen

Bildungseinrichtungen können freiwillig am QR-Anerkennungsverfahren teilnehmen. Hierfür ist die Mitgliedschaft bei Montessori Deutschland (bzw. die vertragliche Kooperation) Voraussetzung.

Einzelmitgliedschaften

Wenn es bei Montessori Deutschland einen geografisch zuständigen Einrichtungsverband gibt, sollten Montessori-Einrichtungen grundsätzlich über die Doppelmitgliedschaft im Einrichtungsverband gleichzeitig Mitglied bei Montessori Deutschland sein.

Einrichtungen können eine Einzelmitgliedschaft bei Montessori Deutschland beantragen, wenn es für das betreffende Bundesland keinen zuständigen Einrichtungsverband gibt.

Es kann allerdings Fälle geben, in denen dies nicht praktikabel ist:

  • Der Einrichtungsverband will den Einrichtungsträger nicht als Mitglied aufnehmen.
  • Der Einrichtungsträger will nicht Mitglied im Einrichtungsverband werden.

In diesen Fällen kann die Einrichtung ab 2023, mit Zustimmung des Einrichtungsverbandes, eine Einzelmitgliedschaft bei Montessori Deutschland eingehen.

Vertragliche Kooperation

Montessori Deutschland will Montessori-Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft und Bistumsschulen alternativ zur Mitgliedschaft ab 2022 eine vertragliche Kooperation anbieten.

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