Organisation
Personenvereinigungen
Eine Personenvereinigung liegt dann vor, wenn sich mehrere Personen mit Interesse an der Förderung der Montessori-Pädagogik mit regionalem, beruflichem oder fachlichem Schwerpunkt zusammenschließen.
Für die Mitgliedschaft bei Montessori Deutschland als Personenvereinigung ist eine Mindestzahl von 20 natürlichen Mitgliedern erforderlich.
Personenvereinigungen sind frei in der Gestaltung ihrer internen Mitgliedschaftsstruktur, Beitragsordnung, Aufgaben und Leistungen.
Personenvereinigungen halten insgesamt 5 % der Stimmen in der Mitgliederversammlung. Die Berechnung der Stimmenanzahl der einzelnen Personenvereinigungen ist in der Satzung beschrieben.