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Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz folgt dem Wunsch nach Beschulung an Montessori Grundschule

Die Eltern eines Kindes, das zum kommenden Schuljahr 2023/2024 eingeschult wird, haben sich erfolgreich in einen Rechtsstreit begeben.

In einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz erwirkten sie mit ihrem Antrag die Zuweisung des Schulplatzes ihres Kindes an die „Wunschschule“ = eine Montessori-Grundschule.

In der Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.06.2023 zum Beschluss 2 B 10435/23 vom 26.06.2023 heißt es unter anderem: "Sie hätten einen wichtigen Grund für die Zuweisung an eine andere als die nach den festgelegten Schulbezirken für das Kind eigentlich zuständige Grundschule glaubhaft gemacht und deshalb auch einen entsprechenden Anspruch. Das Oberverwaltungsgericht ordnete daher, anders als noch das Verwaltungsgericht Koblenz, vorbehaltlich des Einverständnisses des dortigen Schulleiters, die vorläufige Zuweisung an die „Wunschschule“ an."

Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier.

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