Wir unterzeichnen mit: Kinder und Jugendliche nicht aus digitalen Räumen ausschließen
Gemeinsame Erklärung mit Bitkom e.V.
Kinder und Jugendliche nicht aus digitalen Räumen ausschließen
Wir schließen uns gemeinsam mit weiteren Institutionen der Gemeinsamen Erklärung von Bitkom e.V. an:
Für Kinder und Jugendliche sind digitale Räume elementare Orte zur Kommunikation mit Freundinnen und Freunden, Orientierung, Information, Unterhaltung und Vernetzung. Sie sind wichtige Erfahrungsräume und unterstützen die Entwicklung der eigenen Identität und Persönlichkeit. Zugang zu diesen digitalen Räumen ist folglich elementar für die soziale und digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
Ein moderner Jugendmedienschutz kann nur dann wirksam sein, wenn alle drei Aspekte des Kinderrechtedreiecks zusammengedacht werden: der Schutz von Kindern und Jugendlichen, ihre Befähigung zu einem souveränen Umgang mit digitalen Medien und ihre Teilhabe an digitalen Räumen.
Pauschale Maßnahmen, wie generelle Geräteverbote oder das risikounabhängige Ausschließen bestimmter Online-Angebote für ganze Altersgruppen, würde die Teilhabe junger Menschen an der digitalen Welt einschränken, zentrale Kinderrechte beschränken und wichtige Lernprozesse im Bereich der Medienkompetenz behindern. Stattdessen müssen Kinder und Jugendliche durch nachhaltig finanzierte und strukturell verankerte Medienkompetenz-Angebote auf die digitale Welt vorbereitet werden. Gleichzeitig müssen die bestehenden Aufsichtsstrukturen personell gestärkt und bestehende Rechtsrahmen wie der Digital Services Act (DSA) konsequent umgesetzt werden.
Gemeinsam fordern wir:
- Keinen pauschalen Ausschluss aus digitalen Räumen für Kinder und Jugendliche
- Achtung von elementaren Kinderrechten, wie dem Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Achtung des Erziehungsrechts der Eltern und Weiterentwicklung von Möglichkeiten zur Begleitung durch die Erziehungsberechtigten in der digitalen Welt
- Schaffung von flächendeckender Medienkompetenzvermittlung in Schulen sowie stärkere Qualifizierung von Lehrpersonal zur Vermittlung von Medienkompetenz
- Stärkung und nachhaltige Finanzierung von außerschulischen Angeboten zur Medienkompetenzvermittlung, insb. in der Eltern- und Erwachsenenbildung
- Stärkung und Durchsetzung der Plattformaufsicht durch Aufstockung des Personals der Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC), der EU-Kommission (als Aufsichtsbehörde für „sehr große Online-Plattformen“) und der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD)
- Eine bundesweite Informationskampagne für Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu den bestehenden (technischen) Schutzmechanismen
- Akkreditierung von mehr „Trusted-Flaggern“ zur effektiven und schnellen Entfernung illegaler Inhalte im Netz
- Stärkung von kindgerechten, digitalen Angeboten, insbesondere für ältere Grundschulkinder vor dem Eintritt ins Jugendalter
- Konsequente und kohärente Anwendung bestehender Vorgaben und Gesetze im Bereich des Jugendmedienschutzes und der Plattformregulierung, sowie einheitliche Anforderungen für alle Social Media Dienste, um Schutzlücken zu vermeiden und Jugendliche nicht, wie in Australien, in weniger regulierte Bereiche des Internets zu verdrängen
- Strenge Maßnahmen wie Altersverifikation, müssen konsequent einem risikobasierten Ansatz folgen und sollten nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein Dienst - oder ein spezifischer Bereich innerhalb eines Dienstes - ein nachweislich hohes, inhärentes Risiko aufweist